1. Geltungsbereich und Kundenkreis
1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen der Energy Xpress GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten insbesondere für Strategie-, Konzeptions-, Foto-, Video-, Content-, Design-, Werbe- und Kampagnenleistungen.
1.2Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abschließt. Für Verbraucher gelten diese AGB nicht; hierfür sind gesonderte Vertragsunterlagen erforderlich.
1.3Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Energy Xpress ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in einer Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.
2. Angebot, Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
2.1Angebote sind für den im Angebot genannten Zeitraum bindend. Fehlt eine Angabe, kann das Angebot innerhalb von 14 Kalendertagen angenommen werden.
2.2Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung, elektronische Annahme, Auftragsbestätigung oder durch den Beginn der Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zustande. Elektronische Signaturen und Annahmen über PandaDoc oder ein vergleichbares System sind ausreichend, soweit das Gesetz keine strengere Form verlangt.
2.3Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individuelle Vereinbarungen und Nachträge, Angebot mit Leistungsbeschreibung und Preisblatt, gegebenenfalls eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, diese AGB.
2.4Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen des Leistungsumfangs werden als Change Request dokumentiert und können Auswirkungen auf Preis und Terminplan haben.
3. Leistungsumfang und Leistungscharakter
3.1Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem angenommenen Angebot, der Leistungsbeschreibung und vereinbarten Nachträgen. Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind nicht geschuldet.
3.2Je nach Leistungsmodul enthält der Vertrag dienstvertragliche, werkvertragliche, urheberrechtliche und gegebenenfalls miet- oder lizenzvertragliche Elemente. Für die Beurteilung einer Leistung ist das vereinbarte Briefing und der konkret definierte Liefergegenstand maßgeblich.
3.3Kreative Leistungen lassen einen angemessenen gestalterischen Spielraum zu. Rein subjektive Geschmacksabweichungen stellen keinen Mangel dar, wenn die vereinbarten Vorgaben und objektiven Qualitätsstandards eingehalten sind.
3.4Energy Xpress darf zur Leistungserbringung geeignete freie Mitarbeiter, Produktionspartner und sonstige Unterauftragnehmer einsetzen. Energy Xpress bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1Der Kunde stellt alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Ansprechpartner, Zugänge, Freigaben, Produkte, Markenunterlagen, Texte, Bilddateien und sonstigen Materialien vollständig, rechtzeitig und in geeigneter Form bereit.
4.2Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Projektverantwortlichen. Feedback ist gebündelt, eindeutig und innerhalb der vereinbarten Frist zu erteilen. Widersprüchliche Einzelanweisungen verschiedener Ansprechpartner muss Energy Xpress nicht umsetzen.
4.3Der Kunde ist für die fachliche und rechtliche Richtigkeit seiner Angaben, Werbeaussagen, Produktinformationen, Preise, Pflichtinformationen und bereitgestellten Inhalte verantwortlich. Eine rechtliche Prüfung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
4.4Verzögert sich das Projekt wegen fehlender oder verspäteter Mitwirkung, verschieben sich Termine angemessen. Hierdurch entstehender Mehraufwand kann nach vorherigem Hinweis zusätzlich berechnet werden. Energy Xpress darf die Leistung bis zur Mitwirkung aussetzen.
5. Vergütung, Nebenkosten und Fremdkosten
5.1Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern im Angebot nicht ausdrücklich ein Bruttopreis ausgewiesen ist.
5.2Mit der vereinbarten Vergütung sind nur die ausdrücklich beschriebenen Leistungen und Korrekturrunden abgegolten. Zusatzleistungen werden nach Aufwand zu den im Angebot genannten Sätzen oder aufgrund eines ergänzenden Angebots berechnet.
5.3Reise-, Übernachtungs-, Versand-, Location-, Genehmigungs-, Studio-, Model-, Sprecher-, Musik-, Stock-, Lizenz-, Technik- und sonstige Fremdkosten werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich als inklusive ausgewiesen sind. Nicht stornierbare Fremdkosten trägt der Kunde auch bei Projektänderung oder Absage.
5.4Mediabudgets, insbesondere für Meta, Google, TikTok oder andere Plattformen, sind nicht Bestandteil des Agenturhonorars. Sie werden grundsätzlich direkt vom Kunden an die jeweilige Plattform gezahlt, sofern nicht anders vereinbart.
5.5Kostenschätzungen sind keine Festpreise. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, informiert Energy Xpress den Kunden und stimmt das weitere Vorgehen ab.
6. Zahlungsbedingungen und Verzug
6.1Es gilt der im Angebot festgelegte Zahlungsplan. Fehlt eine Regelung, sind 50 Prozent der Nettovergütung nach Vertragsschluss und vor Projektbeginn sowie 50 Prozent nach Lieferung beziehungsweise Abnahme fällig. Rechnungen sind jeweils innerhalb von sieben Kalendertagen ohne Abzug zu zahlen.
6.2Wiederkehrende Leistungen und Retainer werden monatlich im Voraus abgerechnet. Energy Xpress darf mit der Leistung erst nach Eingang einer vereinbarten Anzahlung beginnen.
6.3Im Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Rechtsgeschäfte ohne Verbraucherbeteiligung sowie die gesetzliche Verzugspauschale. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
6.4Bei überfälligen Forderungen darf Energy Xpress nach vorherigem Hinweis Leistungen und Freigaben zurückhalten oder aussetzen. Vereinbarte Termine verlängern sich entsprechend. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
7. Termine, Fristen und höhere Gewalt
7.1Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Projektfristen beginnen erst, wenn alle notwendigen Mitwirkungen, Freigaben, Zugänge und vereinbarten Anzahlungen vorliegen.
7.2Verzögerungen aus der Sphäre des Kunden, von Plattformen, Rechtegebern oder sonstigen Dritten verlängern den Terminplan angemessen. Gleiches gilt bei höherer Gewalt und Ereignissen, die Energy Xpress trotz angemessener Sorgfalt nicht verhindern kann, etwa Ausfall von Infrastruktur, behördliche Maßnahmen, Streik, Krankheit zentraler Mitwirkender oder extreme Wetterbedingungen.
7.3Energy Xpress informiert den Kunden über erkennbare Verzögerungen und bemüht sich um eine wirtschaftlich zumutbare Ersatzlösung. Schadensersatz wegen Verzögerung setzt Verschulden und die gesetzlichen Voraussetzungen voraus.
8. Korrekturen und Change Requests
8.1Soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist, sind zwei Korrekturrunden je finalem Liefergegenstand enthalten. Eine Korrekturrunde ist ein einmalig, vollständig und gebündelt übermitteltes Feedback zum vorgelegten Stand.
8.2Nicht als Korrektur gelten neue Konzepte, Richtungswechsel, nachträgliche Änderungen des Briefings, neue Inhalte, zusätzliche Varianten, erneute Drehs oder Bearbeitungen, die durch fehlerhafte oder verspätet bereitgestellte Kundendaten erforderlich werden. Diese Leistungen sind zusätzlich zu vergüten.
8.3Energy Xpress darf technisch notwendige oder gestalterisch unerhebliche Änderungen vornehmen, sofern Zweck und Charakter des vereinbarten Ergebnisses nicht beeinträchtigt werden.
9. Dreh-, Foto- und Produktionstermine
9.1Produktionstermine sind nach Bestätigung durch beide Parteien verbindlich. Der Kunde sorgt rechtzeitig für Zugang, Drehgenehmigungen, Ansprechpartner, Produkte, Räume, Strom, Sicherheit und die vereinbarte Verfügbarkeit der zu filmenden oder zu fotografierenden Personen.
9.2Sagt oder verschiebt der Kunde einen verbindlichen Produktionstermin, kann Energy Xpress neben nicht stornierbaren Fremdkosten folgende pauschalierte Ausfallvergütung verlangen: bei 7 bis 13 Kalendertagen vor dem Termin 25 Prozent, bei 3 bis 6 Kalendertagen 50 Prozent und bei weniger als 72 Stunden oder Nichterscheinen 80 Prozent des für den Produktionstag vereinbarten Honorars. Bei einer Absage mindestens 14 Kalendertage vorher fallen nur bereits entstandene oder nicht vermeidbare Kosten an.
9.3Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Energy Xpress bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.
9.4Bei wetterabhängigen Außenproduktionen oder vergleichbaren unverschuldeten Umständen wird vorrangig ein Ersatztermin vereinbart. Unvermeidbare Fremdkosten bleiben erstattungsfähig. Verspätungen aus der Sphäre des Kunden verkürzen die verfügbare Produktionszeit; Mehrstunden werden nach Aufwand berechnet.
10. Lieferung, Abnahme und Mängel
10.1Die Lieferung erfolgt in den vereinbarten Dateiformaten über Download, Cloud-Link, Plattformzugang oder einen anderen vereinbarten Weg. Eine Herausgabe von Rohmaterial, offenen Projektdateien, Schnittprojekten, Templates, Presets oder Produktionsdateien erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
10.2Bei werkvertraglichen Leistungen hat der Kunde das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen. Energy Xpress kann den Kunden nach Fertigstellung in Textform zur Abnahme innerhalb einer angemessenen Frist auffordern; die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 640 BGB, bleiben unberührt. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
10.3Mängel sind nachvollziehbar, konkret und unter Angabe des betroffenen Liefergegenstands zu beschreiben. Energy Xpress erhält zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
10.4Kein Mangel liegt vor, wenn Beeinträchtigungen auf Änderungen von Drittplattformen, ungeeignete Endgeräte, Kompression durch soziale Netzwerke, Änderungen durch den Kunden oder nicht vertragsgemäße Nutzung zurückzuführen sind.
10.5Sofern nichts anderes vereinbart ist, bewahrt Energy Xpress Roh- und Projektdateien 90 Tage nach finaler Lieferung beziehungsweise Abnahme auf. Eine darüber hinausgehende Archivierung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
11. Nutzungsrechte und Lizenzumfang
11.1Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei Energy Xpress beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die im Angebot ausdrücklich bezeichneten Nutzungsrechte.
11.2Fehlt eine konkrete Lizenzbeschreibung, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die eigene Website, eigene organische Social-Media-Kanäle sowie interne, Recruiting- und Vertriebszwecke. Bezahlte Werbung, Weiterlizenzierung an Dritte, Verkauf, TV, Kino, Out-of-Home, Merchandising und die Nutzung als wiederverkäufliches Template oder Produkt bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
11.3Ausschließliche Nutzungsrechte, Bearbeitungsrechte über technisch notwendige Anpassungen hinaus, die Übertragung offener Dateien sowie das Recht zur Unterlizenzierung werden nur eingeräumt, wenn sie ausdrücklich vereinbart und vergütet wurden.
11.4Lizenzen an Musik, Schriften, Stockmaterial, Darstellern, Sprechern oder anderen Drittinhalten gelten nur im Umfang der jeweiligen Lizenzbedingungen. Energy Xpress informiert den Kunden über erkennbare Beschränkungen.
11.5Nicht beauftragte Konzepte, Treatments, Pitches, Layouts und Entwürfe dürfen ohne Zustimmung von Energy Xpress weder genutzt noch weitergegeben werden.
11.6Energy Xpress darf veröffentlichte Projektergebnisse in angemessenem Umfang als Referenz verwenden, sofern keine Vertraulichkeit entgegensteht und Persönlichkeits-, Datenschutz- oder Drittrechte gewahrt sind. Der Kunde kann einer Referenznutzung vor Veröffentlichung in Textform widersprechen.
12. Rechte an Kundenmaterialien und Freistellung
12.1Der Kunde versichert, dass er zur Nutzung und Bereitstellung aller überlassenen Texte, Marken, Logos, Bilder, Musik, Daten und sonstigen Materialien berechtigt ist und dass deren vertragsgemäße Verwendung keine Rechte Dritter verletzt.
12.2Für Personen, Produkte, Räume oder Inhalte, die der Kunde in die Produktion einbringt, beschafft der Kunde die erforderlichen Einwilligungen, Freigaben und Genehmigungen. Für von Energy Xpress eigenständig gebuchte Darsteller oder Rechtegeber übernimmt Energy Xpress die im Angebot vereinbarte Rechteklärung.
12.3Wird Energy Xpress wegen einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten durch den Kunden von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Kunde Energy Xpress von berechtigten Ansprüchen und notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Energy Xpress informiert den Kunden unverzüglich und stimmt wesentliche Verteidigungsmaßnahmen mit ihm ab.
13. Werbung, Plattformen und KI-gestützte Werkzeuge
13.1Bei Kampagnen-, Social-Media- und Performance-Leistungen schuldet Energy Xpress eine fachgerechte Tätigkeit, nicht einen bestimmten Umsatz, Gewinn, Leadpreis, Ranking-, Reichweiten- oder Plattformerfolg. Prognosen und Benchmarks sind unverbindliche Erwartungen.
13.2Der Kunde stellt erforderliche Werbekonten, Zugänge, Zahlungsarten, Datenschutzhinweise und rechtlich zulässige Zielgruppen beziehungsweise Datenquellen bereit. Entscheidungen, Sperren, Ausfälle und Regeländerungen von Meta, Google, TikTok, LinkedIn, YouTube oder anderen Plattformen liegen außerhalb des Einflussbereichs von Energy Xpress.
13.3Sofern es dem Projekt dient und keine entgegenstehende Vereinbarung besteht, darf Energy Xpress KI-gestützte Werkzeuge als Hilfsmittel für Recherche, Ideation, Transkription, Übersetzung, Bild- oder Textbearbeitung einsetzen. Vertrauliche oder besonders sensible personenbezogene Daten werden nur nach vorheriger Abstimmung in solche Systeme eingegeben. KI-Ergebnisse werden angemessen menschlich geprüft; eine absolute Exklusivität oder Schutzfähigkeit KI-generierter Bestandteile kann nicht zugesichert werden.
14. Vertraulichkeit und Datenschutz
14.1Beide Parteien behandeln nicht öffentliche kaufmännische, technische und kreative Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Gesetzliche Offenlegungspflichten und die Weitergabe an beruflich oder vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtete Berater und Erfüllungsgehilfen bleiben unberührt.
14.2Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzgesetze. Soweit Energy Xpress personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, sofern gesetzlich erforderlich.
14.3Der Kunde übermittelt keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten oder besonders schutzbedürftige Informationen, ohne den Verarbeitungszweck, die Rechtsgrundlage und zusätzliche Schutzmaßnahmen vorher mit Energy Xpress abgestimmt zu haben.
15. Haftung
15.1Energy Xpress haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
15.2Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Energy Xpress nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
15.3Für Datenverlust haftet Energy Xpress bei einfacher Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung angefallen wäre. Die vorstehenden Beschränkungen gelten entsprechend für Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Energy Xpress.
15.4Soweit Energy Xpress unentgeltliche Empfehlungen, Plattformprognosen oder nicht geschuldete Gefälligkeiten erbringt, haftet Energy Xpress hierfür nur nach den gesetzlichen Mindeststandards.
16. Laufzeit und Beendigung
16.1Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und Zahlung. Laufzeit und Kündigung wiederkehrender Leistungen ergeben sich aus dem Angebot. Fehlt eine Regelung, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit vier Wochen Frist zum Monatsende gekündigt werden.
16.2Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Energy Xpress liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz angemessener Fristsetzung wesentliche Mitwirkungspflichten nicht erfüllt oder mit einer erheblichen Zahlung in Verzug bleibt.
16.3Kündigt der Kunde einen projektbezogenen Vertrag vor Fertigstellung, gelten die gesetzlichen Vergütungsansprüche unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs. Bereits angefallene Fremdkosten und vereinbarte Ausfallvergütungen bleiben geschuldet. Der Kunde erhält Nutzungsrechte nur an vollständig bezahlten und zur Nutzung freigegebenen Ergebnissen.
17. Schlussbestimmungen
17.1Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist, soweit zulässig, der Sitz von Energy Xpress.
17.2Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Düsseldorf. Energy Xpress bleibt berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
17.3Änderungen und Ergänzungen sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Gesetzliche Formvorschriften und der Vorrang individuell ausgehandelter Vereinbarungen bleiben unberührt.
17.4Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Ende der AGB